Was ist ein sektoraler Heilpraktiker?
Ein Physiotherapeut mit der Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) kann und darf eine Krankheitsdiagnose selbst vornehmen. So spart sich der Patient häufig den zusätzlichen Weg zum Arzt und kann bei akuten Beschwerden direkt in die Physiotherapie-Praxis kommen.
Normalerweise wird jemand bei Beschwerden zunächst beim Arzt vorstellig, der dann eine Diagnose stellt und eine Verordnung für die Behandlung beim Physiotherapeuten ausstellt. Der sektorale Heilpraktiker stellt die Diagnose selbst und verordnet auch die Therapie, die er dann auch selbst durchführen kann. Das ist für den Patienten bequem und zudem unbedenklich, weil bei einer unklaren Befundlage und zur Absicherung jederzeit ein Arzt zu Rate gezogen wird, um das Krankheitsbild gegebenenfalls weiter abzuklären.
Sven G. Haubert hat die Zusatzqualifikation erlangt und ist sektoraler Heilpraktiker – das bringt einige Vorteile für die Patienten der REHA 360° mit sich:
- keine Wartezeit auf einen Arzttermin
- Behandlung ohne ärztliche Verordnung
- Ausführliche Befunderhebung und Diagnose
- Keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit oder Anzahl der zu leistenden Behandlungen
- effektive Behandlung der vorliegenden Beschwerden
Wer bezahlt die Behandlung?
Für alle Privatpatienten oder Patienten mit einer privaten Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen der Reha 360° (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“) werden bei Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht (sofern in dem jeweiligen Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind). Ohne eine Verordnung vom Arzt werden die Therapiekosten allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Aber auch gesetzlich Krankenversicherte können in den Genuss dieser Vorzüge kommen, denn viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern mittlerweile gegen einen geringen monatlichen Betrag Zusatzversicherungen an, die auf Wunsch auch die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen abdecken. Erkundigen Sie sich hierzu auch bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, wir sind an dieser Stelle natürlich gerne mit weiteren Informationen behilflich!